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Erscheinung:29.07.2022 Aufwendungen im besten Schätzwert unter Solvency II: BaFin veröffentlicht Merkblatt

Die BaFin hat am 29. Juli 2022 das Merkblatt „Berücksichtigung der Kosten und Aufwendungen in der Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellung unter Solvency II in der Lebensversicherung und der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr“ veröffentlicht. Darin weist die Aufsicht Unternehmen darauf hin, welche Aspekte bei der Herleitung der Annahmen zu den Aufwendungen für die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen unter Solvency II aus Sicht der BaFin besonders wichtig sind. Das Merkblatt richtet sich an Lebensversicherungsunternehmen und an Erstversicherungsunternehmen, die die Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr anbieten.

Der Hintergrund: Durch Solvency II (Richtlinie 2009/138/EG) wurden in §§ 75 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) auch quantitative Anforderungen an die Ermittlung der versicherungstechnischen Rückstellungen eingeführt. Gemäß § 84 VAG müssen Unternehmen bei der Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen sämtliche Aufwendungen berücksichtigen, die anfallen, wenn sie ihre Versicherungsverpflichtungen bedienen. Ein weiterer Aspekt, der hierbei bedacht werden muss: die Inflation, die sich auch auf die Aufwendungen und die Versicherungsansprüche auswirkt.

Diese Vorgaben werden durch die delegierte Verordnung (EU) 2015/35 (DVO) konkretisiert. Demnach umfassen die zu berücksichtigenden Aufwendungen die Aufwendungen für die Verwaltung der Versicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen, die Aufwendungen der Anlageverwaltung und der Schadensregulierung sowie Aufwendungen für Anschaffungen. Das BaFin-Merkblatt weist auf diese Vorgaben hin. Außerdem nennt es konkrete Beispiele, an denen sich Unternehmen orientieren sollen, wenn sie diese Aufwendungen berechnen.

Zusatzinformationen

Merkblatt 03/2022 (VA) - Berücksichtigung der Kosten und Aufwendungen in der Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellung unter Solvency II in der Lebensversicherung und der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr

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