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Erscheinung:13.04.2022 | Thema Verbraucherschutz Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH

Die BaFin macht gemäß § 11a Absatz 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) eine Veröffentlichung der Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH bekannt.

Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.

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