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Erscheinung:14.03.2022 | Thema Eigenmittel Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch: BaFin widerruft Allgemeinverfügung

Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der sie ihre im Jahr 2016 veröffentlichte Allgemeinverfügung zur Anordnung von Eigenmittelanforderungen für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch widerruft.

Die widerrufene Allgemeinverfügung enthielt allgemeine Vorgaben für Institute zur Eigenkapitalunterlegung von Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch. Sie ist nun nicht mehr notwendig, da die BaFin mit ihrem Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process) mittlerweile für alle Institute eine individuelle Bewertung und Eigenkapitalanforderung festgelegt hat.

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