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Erscheinung:03.03.2022 Neue VAIT: BaFin-Rundschreiben tritt in Kraft

Die neuen VAIT, die Versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT, sind am 03. März 2022 in Kraft getreten. Die vorherige Version des Rundschreibens vom 20. März 2019 tritt damit gleichzeitig außer Kraft.

In die neue VAIT-Novelle wurden keine grundlegend neuen Anforderungen aufgenommen, sondern bereits zuvor bestehende Anforderung konkretisiert. Übergangsfristen sind daher nicht erforderlich.

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