BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:18.02.2022 PSD2/ZAG: BaFin veröffentlicht Merkblatt zu Kontozugangsschnittstellen

Die BaFin hat am 18. Februar 2022 ein Merkblatt zu Kontozugangsschnittstellen veröffentlicht . Der Titel: Erteilung einer Ausnahme von der Bereitstellung eines Notfallmechanismus nach Artikel 33 Absatz 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389.

Hintergrund ist, dass kontoführende Zahlungsdienstleister nach der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 2 PSD2) bzw. dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) dazu verpflichtet sind, eine Schnittstelle für Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienstleister bereitzustellen. Auf Antrag kann die Aufsicht eine Ausnahme von der zusätzlichen Bereitstellung eines Notfallmechanismus erteilen.

Das Merkblatt enthält keine neuen regulatorischen Anforderungen. Die BaFin will damit lediglich ihre Verwaltungspraxis transparent machen, die sie seit 2019 für die Prüfung von dedizierten Kontozugangsschnittstellen entwickelt und bei Entscheidungen über einzelne Ausnahmeanträge angewandt hat. Mit dem ZAG ist der aufsichtsrechtliche Teil der PSD2 in deutsches Recht umgesetzt worden.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback