Erscheinung:22.12.2021 | Thema Großkredite Großkreditobergrenzen
BaFin konsultiert Rundschreiben
Die BaFin hat den Entwurf eines Rundschreibens zur Konsultation gestellt, in dem es um die Festlegung der Beurteilungskriterien für Ausnahmefälle geht, in denen Institute die Großkreditobergrenzen gemäß Artikel 395 Absatz 1 der Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) überschreiten. In diesem Rundschreiben will die Aufsicht auch die Kriterien für den Zeitraum und die Maßnahmen festlegen, die zur Wiederherstellung der Einhaltung der Großkreditobergrenzen befolgt werden müssen.
Mit dem Rundschreiben übernimmt die Aufsicht entsprechende Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA (EBA/GL/2021/09) in ihre Verwaltungspraxis. Die Leitlinien hatte die EBA gemäß dem Mandat in Artikel 396 Absatz 3 der CRR erstellt.
Das Rundschreiben soll angewendet werden ab dem 1. Januar 2022. Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 5. Januar 2022 per E-Mail an Konsultation-23-21@bafin.de entgegen. Der Betreff: „Konsultation 23/2021“.