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Erscheinung:02.07.2021 Pfandbriefe: BaFin konsultiert Verordnungsentwurf

Die BaFin hat am 2. Juli 2021 den Entwurf einer Verordnung zur Änderung diverser pfandbriefrechtlicher Verordnungen zur Konsultation gestellt.

Durch die Änderungsverordnung soll unter anderem ein pfandbriefrechtliches Meldewesen geschaffen werden – und zwar auf Grundlage des 2015 eingeführten § 27a Pfandbriefgesetz (PfandBG). Damit wird Artikel 21 der Richtlinie (EU) 2019/2162 umgesetzt.

Auch die bestehenden pfandbriefrechtlichen Verordnungen (Pfandbrief-Barwertverordnung, Deckungsregisterverordnung, Beleihungswertermittlungsverordnung, Schiffsbeleihungswertermittlungsverordnung und Flugzeugbeleihungswertermittlungsverordnung) sowie die Refinanzierungsregisterverordnung sollen durch die Änderungsverordnung geändert werden.

Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 15. August 2021 unter der E-Mail-Adresse „Konsultation-10-21@bafin.de“ entgegen.

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