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Erscheinung:20.04.2021 | Thema Solvabilität Versicherungsaufsicht

BaFin veröffentlicht Rundschreiben zur Solvabilität

Die BaFin hat ein Rundschreiben zu der Solvabilität von kleinen Versicherungsunternehmen, Sterbekassen, Pensionskassen und Pensionsfonds veröffentlicht. Es ist ab dem Tag seiner Veröffentlichung zu beachten. Hinsichtlich der aktualisierten Anmerkungen zu den einzelnen Posten der Nachweisungen kann eine Übergangsregelung in Anspruch genommen werden.

Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV II-Richtlinie) in deutsches Recht hat eine Neufassung des Rundschreiben 4/2005 (VA) – Solvabilität der Versicherungsunternehmen erforderlich gemacht. Diese berücksichtigt neben dem Vorläufer-Rundschreiben weitere mit diesem in Zusammenhang stehende BaFin-Veröffentlichungen. Außerdem stellt sie Vorschriften zur Solvabilität für die unterschiedlichen Adressatengruppen im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) dar. Die Neufassung gilt für alle inländischen, von der BaFin beaufsichtigten kleinen Versicherungsunternehmen im Sinne des § 211 des VAG, Sterbekassen (§ 218 Absatz 1 VAG), Pensionskassen (§ 232 Absatz 1 VAG) und Pensionsfonds (§ 236 Absatz 1 VAG).

Die Neufassung stellt die gesetzlichen Grundlagen zur Solvabilität im VAG, in der Kapitalausstattungs-Verordnung und in der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung umfassend dar. Die entsprechend angepassten Ausfüllhinweise für die einzelnen Nachweisungen enthalten außerdem Klarstellungen/Ergänzungen, die auf den mit dem Vorläufer-Rundschreiben gesammelten Erfahrungen beruhen. Die Struktur der Neufassung orientiert sich - soweit möglich - an dem Vorläufer-Rundschreiben 4/2005 (VA).

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