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Erscheinung:13.04.2021 | Thema Sanierung/Abwicklung Abwicklung

BaFin veröffentlicht Merkblatt zur externen Bail-in-Implementierung

Die BaFin hat die erweiterte Fassung des Merkblatts zur externen Bail-in-Implementierung veröffentlicht.

Das neue Merkblatt erweitert das gleichnamige Merkblatt, das am 1. Oktober 2019 veröffentlicht wurde. Die neue Fassung richtet den Fokus prozessual und technisch auf alle Rechtsformen sowie alle Aktiengattungen und berücksichtigt auch Fremdwährungsanleihen.

Während die Handelsaufhebung/-aussetzung bisher nur den regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse umfasste, beinhaltet die neue Fassung auch die Handelsaufhebung/-aussetzung
an regulierten und nicht-regulierten Märkten der Regionalbörsen.

Zuvor ging das Merkblatt auch davon aus, dass die Umwandlung bei einer Aktiengesellschaft die Gattung der Aktien nicht verändert. Um die neuen gattungsgleichen Aktien am regulierten Markt zuzulassen, genügte eine Mitteilung der Abwicklungsbehörde. Der „vereinfachte Zulassungsantrag“ deckt nun alle weiteren Fälle ab. Neben der Aktiengattung können sich auch die Rechtsform des Instituts oder die Börsennotierung nach der Abwicklung ändern.

Das Merkblatt richtet sich an alle Institute im Sinne von § 2 Absatz 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) und Unternehmen im Sinne von § 1 Nr. 3 SAG in der Bundesrepublik Deutschland, für die die Abwicklungsstrategie vorsieht, einen Bail-in anzuwenden. Dies umfasst auch Institute im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung (Single Resolution BoardSRB) als Abwicklungsbehörde.

Zusatzinformationen

Merkblatt zur externen Bail-in-Implementierung (Stand: April 2021)

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