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Erscheinung:31.03.2021 | Thema OTC-Derivate Positionslimits auf Warenderivate: ESMA benennt Prioritäten für Kontrollen durch nationale Aufseher

Nationale Aufsichtsbehörden sollen Agrarkontrakten und signifikanten Warenterminkontrakten mit einem Open Interest von mindestens 300.000 handelbaren Einheiten Priorität einräumen, wenn sie künftig Positionslimits anwenden. Dazu hat sie die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA in einer Forbearance-Note vom 19. März aufgefordert. Die BaFin hat sich diesem Hinweis angeschlossen. Open Interest bezeichnet die Summe aller offenen Positionen in einem Termin- oder Optionskontrakt.

Bisher haben nationale Aufsichtsbehörden wie etwa die BaFin sämtliche Warenderivate in gleicher Weise überwacht. In Deutschland wird mit Anwendung der Forbearance-Note seit 19. März neben den an deutschen Handelsplätzen gelisteten Agrarkontrakten nur noch der Phelix-DE-Base-Kontrakt an der Energiebörse European Energy Exchange (EEX) den Positionslimits unterfallen.

ESMA empfiehlt den nationalen Aufsehern außerdem, Positionen in Warenderivaten, die dazu dienen, Liquidität an den Handelsplätzen verpflichtend bereitzustellen, ebenfalls nicht mehr in den Fokus ihrer Kontrollen zu nehmen. Auch dem stimmt die BaFin zu.

Den Hintergrund der Forbearance-Note bildet die Richtlinie (EU) 2021/338, auch bekannt als „COVID-Quick-Fix“. Sie soll bis spätestens Ende März 2022 in nationales Recht umgesetzt werden. Die bestehenden Positionslimits der BaFin bleiben gemäß der geltenden Rechtslage bis dahin zumindest formal weiterhin in Kraft. Nationale Aufsichtsbehörden können sie, soweit dies angezeigt ist, allerdings auch abändern.

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