Erscheinung:24.03.2021 | Thema Compliance MaComp: BaFin aktualisiert Rundschreiben
Die BaFin hat das Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) überarbeitet.
Im besonderen Teil (BT) 3 der MaComp ergänzt sie das Modul zu den Anforderungen an redliche, eindeutige und nicht irreführende Informationen nach § 63 Absatz 6 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) im Hinblick auf Angaben zu indikativen Orderwerten. Zudem erweitert die BaFin im BT 6 die Anforderungen an den Inhalt der Geeignetheitserklärung um ein neues Teilmodul zur Erläuterung der Inhalte.