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Erscheinung:22.12.2020 Corona-Virus

Ausschüttungen: BaFin fühlt sich durch neuen EIOPA-Vorschlag bestätigt

Die BaFin begrüßt die aktuelle Empfehlung der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA zu Ausschüttungen. EIOPA empfiehlt den Versicherungsgesellschaften, angesichts der Corona-Pandemie bei Dividendenzahlungen, Aktienrückkäufen und variablen Vergütungen äußerste Vorsicht walten zu lassen. Die BaFin selbst hat Versicherer bereits frühzeitig aufgefordert, etwaige Ausschüttungen sorgfältig abzuwägen und die Risikotragfähigkeit darzulegen.

„Wir verfolgen in der Versicherungsaufsicht weiterhin einen vorsichtigen, risikoorientierten und einzelfallbezogenen Ansatz“, sagt BaFin-Exekutivdirektor Dr. Frank Grund. Die Behörde fühlt sich nun durch EIOPA in ihrem Vorgehen bestätigt.

Die Aufsicht achtet unter anderem darauf, dass die Unternehmen eine angemessene Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung sicherstellen. Es muss gewährleistet sein, dass das Versicherungsunternehmen trotz einer Ausschüttung die Eigenmittelanforderungen nach Solvency II erfüllt, ohne die Übergangsmaßnahmen in Anspruch nehmen zu müssen. Zudem müssen die Unternehmen der BaFin in einer Planungsrechnung darlegen, wie sie auch unter Stress eine ausreichende Bedeckung ihrer Solvenzkapitalanforderung erreichen wollen.

Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken ESRB riet am 18. Dezember ebenfalls Versicherern und Rückversicherern, aber auch Banken und Investmentfirmen, bis Ende September 2021 keine Ausschüttungen vorzunehmen, es sei denn, sie seien dabei extrem vorsichtig und beachteten die Vorgaben der zuständigen Aufsichtsbehörden.

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