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Erscheinung:02.12.2020 Corona-Virus

EBA reaktiviert Leitlinien zu allgemeinen Zahlungsmoratorien

Die Europäische Bankenaufsicht EBA hat ihre Leitlinien zu allgemeinen Zahlungsmoratorien vom 2. April 2020 reaktiviert und mitgeteilt, dass sie bis zum 31. März 2021 gelten sollen.

Damit reagiert die EBA auf die zweite COVID-19-Welle. Die Reaktivierung werde sicherstellen, dass Darlehen, die bisher nicht in Zahlungsmoratorien einbezogen waren, nun auch einbezogen werden können.

Die EBA will erreichen, dass die Institute weiter Kredite an die Realwirtschaft vergeben. Problematische Engagements sollen sie aber sauber in ihren Bilanzen abbilden. Daher darf eine neue Zahlungsentlastung – einschließlich ggf. bereits schon gewährter Zahlungsentlastungen – nur innerhalb von insgesamt neun Monaten fällige Zahlungen betreffen. Zudem fordert die EBA die Institute auf, gegenüber ihren Aufsichtsbehörden darzulegen, wie sie beurteilen wollen, ob es unwahrscheinlich ist, dass ein Schuldner seine Verpflichtungen gegenüber dem Institut in voller Höhe begleichen wird.

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