Erscheinung:22.09.2020 Corona-Virus
EBA-Leitlinien zu allgemeinen Zahlungsmoratorien laufen Ende September aus
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA lässt ihre Leitlinien zu allgemeinen Zahlungsmoratorien vom 2. April 2020 (siehe „EBA veröffentlicht Leitlinien zu allgemeinen Zahlungsmoratorien“) Ende September 2020 auslaufen.
Laut EBA sind die Zahlungsmoratorien ein wirksames Instrument gewesen, um kurzfristige Liquiditätsengpässe von Schuldnern der Institute infolge der Corona-Pandemie und die große Zahl der daraus folgenden Stundungsbegehren zu bewältigen. Die überwiegende Mehrheit der EU-Banken hat an allgemeinen Zahlungsmoratorien teilgenommen und Stundungen zwischen sechs und zwölf Monaten gewährt. Auch nach dem 30. September 2020 können Institute neue Stundungen gewähren. Diese fallen aber nicht mehr unter ein allgemeines Zahlungsmoratorium. Vielmehr muss das Institut den gestundeten Kredit jeweils im Einzelfall der einschlägigen aufsichtlichen Kategorie zuordnen.
Die BaFin begrüßt die Entscheidung der EBA.