BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:22.09.2020 Corona-Virus

EBA-Leitlinien zu allgemeinen Zahlungsmoratorien laufen Ende September aus

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA lässt ihre Leitlinien zu allgemeinen Zahlungsmoratorien vom 2. April 2020 (siehe „EBA veröffentlicht Leitlinien zu allgemeinen Zahlungsmoratorien“) Ende September 2020 auslaufen.

Laut EBA sind die Zahlungsmoratorien ein wirksames Instrument gewesen, um kurzfristige Liquiditätsengpässe von Schuldnern der Institute infolge der Corona-Pandemie und die große Zahl der daraus folgenden Stundungsbegehren zu bewältigen. Die überwiegende Mehrheit der EU-Banken hat an allgemeinen Zahlungsmoratorien teilgenommen und Stundungen zwischen sechs und zwölf Monaten gewährt. Auch nach dem 30. September 2020 können Institute neue Stundungen gewähren. Diese fallen aber nicht mehr unter ein allgemeines Zahlungsmoratorium. Vielmehr muss das Institut den gestundeten Kredit jeweils im Einzelfall der einschlägigen aufsichtlichen Kategorie zuordnen.

Die BaFin begrüßt die Entscheidung der EBA.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback