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Erscheinung:03.04.2020 Corona-Virus

EBA veröffentlicht Leitlinien zu allgemeinen Zahlungsmoratorien

Die Europäische Bankenaufsicht EBA hat am 2. April Leitlinien zu allgemeinen Zahlungsmoratorien veröffentlicht. Diese Leitlinien betreffen neben gesetzlichen Zahlungsmoratorien auch Moratorien ohne Gesetzesform. Damit greift die EBA ihre Mitteilung vom 25. März auf. Die Leitlinien sind ausführlicher und definieren, was unter einem allgemeinen Zahlungsmoratorium zu verstehen ist. Zu den wesentlichen Merkmalen gehört, dass das Moratorium auf Basis allgemeiner Kriterien auf eine große, vorab definierte Gruppe von Schuldnern angewandt wird und Schuldner das Moratorium nutzen können, ohne dass die Institute dazu deren Kreditwürdigkeit prüfen.

Die EBA sieht allgemeine Zahlungsmoratorien als effektives Instrument, um Schuldnern bei kurzfristigen Liquiditätsproblemen zu helfen. Vor diesem Hintergrund stellen die Leitlinien insbesondere klar, dass ein Institut auf der Grundlage der Zahlungsverpflichtungen eines Schuldners, wie sie sich nach Maßgabe des allgemeinen Zahlungsmoratoriums darstellen, beurteilt, ob der Schuldner als ausgefallen gilt. Zudem gilt die Einräumung eines allgemeinen Zahlungsmoratoriums nicht als Stundungsmaßnahme im Sinne von Artikel 47b CRR.

Im Vorgriff auf die anstehende deutschsprachige Fassung übernimmt die BaFin die Leitlinien in ihre Verwaltungspraxis.

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