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Erscheinung:30.03.2020 Corona-Virus

BCBS verlegt Umsetzung der Basel-III-Standards um ein Jahr

Die Gruppe der Zentralbankpräsidenten und Leiter der Bankenaufsichtsinstanzen (Group of Governors and Heads of Supervision – GHoS) hat als Lenkungsgremium des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht BCBS am 27. März beschlossen, den Zeitplan der Implementierung des Basel III-Finalisierungspaketes zu verlängern.

Das soll operationelle Zusatzkapazitäten in der Corona-Krise freisetzen. Es sei wichtig, dass Banken und Aufseher ihre Ressourcen darauf fokussierten, der Realwirtschaft die kritischen Bankdienstleistungen bereitzustellen und das Finanzsystem zu stabilisieren.

Das Datum, zu dem die BCBS-Mitglieder die Basel-III-Standards aus dem Dezember 2017 vollständig umsetzen müssen (Implementation Date), verschob der Basler Ausschuss um ein Jahr auf den 1. Januar 2023. Die Übergangsfristen für den Output-Floor gelten nun bis zum 1. Januar 2028, statt bis zum 1. Januar 2027. Neues Implementation Date für das Rahmenwerk über Marktrisiken (Market-Risk Framework) und die Säule-3-Offenlegungspfichten (Pillar-3-disclosure requirements) ist jeweils der 1. Januar 2023.

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