BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:21.03.2020 Corona-Virus

EIOPA-Empfehlung zur Entzerrung des Berichtswesens

EIOPA hat am 20. März 2020 auf seiner Webseite die „Recommendations on supervisory flexibility regarding the deadline of supervisory reporting and public disclosure - Coronavirus/COVID-19” veröffentlicht.

Damit soll vor dem Hintergrund der Entwicklungen bei der Corona Epidemie ein Beitrag zur operativen Entzerrung des Berichtswesens geleistet werden. Die BaFin hat sich intensiv an der Erstellung des Dokumentes beteiligt. Sie befürwortet die ausgesprochenen Empfehlungen und beabsichtigt, diese auch umzusetzen. Besonders wichtig für die BaFin, aber auch für EIOPA, ist, dass möglichst viele Unternehmen von der Möglichkeit Gebrauch machen, das Berichtswesen für das 1. Quartal 2020 vorzeitig einzureichen (s. Rdnr. 18). Damit leisten die Unternehmen einen wichtigen Beitrag bei der Beurteilung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Derzeit besteht eine hohe Unsicherheit, wie sich die Pandemie weiter entwickeln und auf die Realwirtschaft sowie Finanzmärkte auswirken wird. Die BaFin erachtet es daher derzeit als sehr schwierig, die Betroffenheit der einzelnen Unternehmen im SFCR für die Adressaten verlässlich zu beschreiben. Gleichzeitig besteht aber weiterhin der Bedarf nach Transparenz. Die Öffentlichkeit muss darauf vertrauen können, dass die in dem SFCR enthaltenen Informationen belastbar sind. Die BaFin hält es daher für sinnvoll, wenn die Unternehmen die Fristverlängerung von acht Wochen für den narrativen Teil des SFCR in Anspruch nehmen (s. Rdnr. 22).“

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback