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Erscheinung:12.03.2020 Einheitlicher Aufsichtsmechanismus SSM: EZB beschließt mit BaFin und weiteren nationalen Aufsichtsbehörden Entlastungen für Banken

Als Reaktion auf das Corona-Virus, COVID-19, hat die EZB im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus SSM heute operationelle Entlastungen für die unmittelbar von der EZB beaufsichtigten Banken (SI) beschlossen.

Die BaFin war als Teil des einheitlichen Aufsichtsmechanismus in die Entscheidung der EZB eingebunden und wird die beschlossenen Entlastungen der EZB auch bei der Aufsicht über die weniger bedeutenden Institute (LSI) anwenden.

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat ebenfalls Empfehlungen gegenüber der EZB und den nationalen Aufsichtsbehörden ausgesprochen. Auch diese Empfehlungen hat die BaFin mit beschlossen und wird sie im Rahmen der Aufsicht berücksichtigen.

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