Erscheinung:01.09.2020 | Thema Sanierung/Abwicklung Abwicklungsplanung: BaFin konsultiert Entwurf eines Rundschreibens
Die BaFin hat den Entwurf eines Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an Informationssysteme zur Bereitstellung von Informationen für die Bewertungen im Rahmen der Abwicklung (MaBewertung) zur Konsultation gestellt.
Das geplante Rundschreiben richtet sich an alle Institute unter direkter Verantwortung der BaFin als nationale Abwicklungsbehörde, für die als Abwicklungsstrategie kein Insolvenzszenario festgelegt wurde.
Der Entwurf des Rundschreibens enthält Vorgaben an die Institute, geeignete Systeme und Prozesse vorzuhalten, um wesentliche Informationen für eine effektive und effiziente Abwicklung ad hoc bereitstellen zu können – innerhalb von 24 Stunden nach Anfrage durch die Abwicklungsbehörde. Wesentliche Informationen sind solche, die für eine Bewertung im Sinne des Artikels 20 Absatz 1 SRM-Verordnung bzw. § 69 Absatz 1 SAG und Artikel 20 Absatz 16 SRM-Verordnung bzw. § 146 Absatz 1 SAG erforderlich sind.
Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 02.10.2020 entgegen.