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Erscheinung:13.08.2020 Geldmarktfonds: BaFin wendet aktualisierte ESMA-Leitlinien zu den Meldungen nach Artikel 37 Geldmarktfondsverordnung an

Die BaFin erklärt hiermit, dass sie die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA veröffentlichte deutsche Übersetzung der Leitlinien zu den Meldungen an die zuständigen Behörden nach Artikel 37 der Verordnung über Geldmarktfonds anwendet.

Zweck dieser Leitlinien ist es, konsistente, effiziente und effektive Aufsichtspraktiken zu etablieren. Die Leitlinien sollen etwa sicherstellen, dass die nationalen Aufsichtsbehörden Artikel 37 Geldmarktfondsverordnung sowie die Durchführungsverordnung über die Berichterstattung einheitlich anwenden. Nach Artikel 37 Geldmarktfondsverordnung meldet der Geldmarktfondsverwalter seiner Aufsichtsbehörde mindestens jährlich bestimmte Informationen zu Art und Merkmal des Geldmarktfonds, zu Portfolioindikatoren und zu Stresstestergebnissen. Die Leitlinie beinhaltet eine Anleitung, wie diese Informationen zu melden sind. Sie geht auf die Datenfelder ein und liefert Beispiele.

Eine Hilfestellung stellen die Leitlinien insbesondere in Bezug auf den Inhalt der Felder der Meldevorlage im Anhang der Durchführungsverordnung(EU) 2018/708 für Geldmarktfonds und Geldmarktfondsverwalter dar.

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