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Erscheinung:18.05.2020 | Thema Geldwäschebekämpfung Geldwäscheprävention

BaFin aktualisiert Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz

Die BaFin hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) an die seit dem 1. Januar 2020 geltenden gesetzlichen Änderungen des GwG angepasst. Es handelt sich um eine rein technische Anpassung.

Die Auslegungs- und Anwendungshinweise gelten für alle Verpflichteten nach dem GwG, die unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 50 Nr. 1 GwG stehen.

Zusatzinformationen

Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (Stand: Mai 2020)

Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (Stand: Mai 2020, Änderungsfassung)

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