Erscheinung:29.04.2020 | Thema Compliance MaComp
BaFin konsultiert neue Abschnitte
Die BaFin hat neue Abschnitte des Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) zur Konsultation gestellt.
Zunächst ist eine Ergänzung im Modul der MaComp zu den Anforderungen an redliche und nicht irreführende Informationen (Modul BT 3) geplant. Das Modul wird um einen Passus zur angemessenen Kundenaufklärung bei der indikativen Orderwertberechnung ergänzt. Weiter wird das Modul zur Geeignetheitserklärung (Modul BT 6) um Aussagen zum Inhalt der Geeignetheitserklärung ergänzt. Zuletzt wird eine Fußnote im bestehenden Modul BT 6 abgeändert.
Die MaComp geben den beaufsichtigten Wertpapierdienstleistungsunternehmen Orientierung bei der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen für den Bereich der Wohlverhaltensregelungen.