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Erscheinung:09.03.2020 | Thema Bedeutende Stimmrechtsanteile, Informationspflichten für Emittenten Stimmrechtsmitteilungen: BaFin konsultiert Änderungsverordnung

Die BaFin hat den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Stimmrechtsmitteilungsverordnung zur Konsultation gestellt.

Mit der geplanten Verordnung möchte die BaFin in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) die elektronische Übermittlung von Stimmrechtsmitteilungen an die BaFin und den Emittenten als ausschließlichen Übermittlungsweg einführen.

Stellungnahmen zu dem Entwurf nimmt die BaFin bis zum 06. April 2020 per E-Mail an Konsultation-02-20@bafin.de – mit dem Betreff „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 02/2020 (WA 11-FR 4100-2019/0001)“ – entgegen.

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