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Erscheinung:20.12.2019 | Thema Nachhaltigkeit, Risikomanagement Nachhaltigkeitsrisiken: BaFin veröffentlicht Merkblatt

Die BaFin hat heute ihr Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlicht.

Die im Merkblatt aufgezeigten Grundsätze und Prozesse sind als sinnvolle, aber unverbindliche Verfahrensweisen (Good-Practice-Ansätze) zu verstehen, an denen sich die Unternehmen orientieren können, wenn sie die Nachhaltigkeitsrisiken unternehmensindividuell behandeln. Es verfolgt aber nicht das Ziel, konkrete Prüfungsanforderungen zu formulieren.

Das Merkblatt bestimmt den Begriff Nachhaltigkeit im Sinne von ESG (Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) und geht auf physische und transitorische Risiken ein, die als Faktoren der bestehenden Risikoarten zunehmende Wirkung entfalten können. „Wir erwarten, dass die beaufsichtigten Unternehmen sich mit den entsprechenden Risiken strategisch auseinandersetzen“, erläutert Frank Pierschel, Chief Sustainable Finance Officer der BaFin.

Risikomanagement zentraler Punkt des Merkblatts

Das Merkblatt beschreibt ausführlich mögliche Risikoidentifikations-, -steuerungs- und -controllingprozesse sowie klassische Methoden und Verfahren in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken. Es orientiert sich an der Struktur der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), der Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo) und der Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kapitalverwaltungsgesellschaften (KAMaRisk).

Im Weiteren befasst sich das Merkblatt mit Stresstests einschließlich Szenarioanalysen – mit Fokus auf unternehmensindividuellen Tests. Dabei werden auch Transitionsszenarien und Auswirkungsszenarien beschrieben. Externe Stresstests werden hingegen nicht behandelt.

Das Merkblatt richtet sich an alle von der BaFin beaufsichtigten Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Finanzdienstleistungsinstitute.

Von Ende September bis Anfang November 2019 hatte die BaFin den Entwurf des Merkblatts zur Konsultation gestellt.

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