Erscheinung:04.07.2019 | Thema Insiderüberwachung 5. Auflage Emittentenleitfaden
BaFin konsultiert Modul zu Regelungen aufgrund der Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
Die BaFin hat weitere Teile des Emittentenleitfadens überarbeitet und zur Konsultation gestellt: Modul C – Regelungen aufgrund der Marktmissbrauchsverordnung (MAR).
Das Modul C ersetzt die bisherigen Kapitel III bis VII der 4. Auflage des Emittentenleitfadens. Die Überarbeitung berücksichtigt insbesondere die Änderungen, die mit der MAR in Kraft gesetzt wurden. Aufgenommen wurden auch Festlegungen aus der laufenden Verwaltungspraxis – wie zum Beispiel die Einordnung von Zwischenschritten bei der Insiderinformation – sowie Erläuterungen, die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung aufgreifen.
Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 31.08.2019 schriftlich und per E-Mail an Konsultation-14-2019@bafin.de – mit dem Betreff „Konsultation 14/2019“ – entgegen.