Erscheinung:01.07.2019 Verbriefungen: BaFin übernimmt EBA-Leitlinien zur Konkretisierung der STS-Kriterien
Die BaFin übernimmt mit dem Rundschreiben 04/2019 (BA) zur Konkretisierung der Kriterien für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen (Simple, Transparent and Standardised Securisations – STS) die einschlägigen Standards der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA zum 1. Juli 2019 in ihre Verwaltungspraxis.
In diesem Zusammenhang kommt es bei ABCP-Verbriefungen auf die Artikel 24 und 26 der Verbriefungsverordnung an. Bei Nicht-ABCP-Verbriefungen sind die Artikel 20 bis 22 relevant.
Konkret übernimmt die BaFin die EBA-Leitlinie 2018/09 sowie die EBA-Leitlinie 2018/08.