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Erscheinung:04.06.2019 Abwicklungsinternalisierer

BaFin wendet ESMA-Leitlinien zur Berichterstattung über internalisierte Abwicklung an

Die BaFin wird die Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA zur Berichterstattung über die internalisierte Abwicklung gemäß Artikel 9 der europäischen Zentralverwahrerverordnung (Central Securities Depositories Regulation – CSDR) in ihre Aufsichtspraxis übernehmen.

Ende April hatte die ESMA die deutsche Fassung herausgegeben. Durch die Leitlinien soll eine gemeinsame, einheitliche und konsistente Anwendung von Artikel 9 CSDR sichergestellt werden. Die Leitlinien enthalten daher Informationen zu den Voraussetzungen der Meldepflicht, Vorgaben zum Umfang der von den Abwicklungsinternalisierern zu meldenden Daten sowie Informationen zum Meldeverfahren selbst.

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