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Erscheinung:04.06.2019 Zentrale Gegenparteien

BaFin wendet ESMA-Leitlinien zu Interessenkonflikten und Anti-Prozyklizität von Einschusszahlungen an

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat die deutschen Fassungen ihrer Leitlinien zu den Artikel 33 und Artikel 41 der europäischen Marktinfrastrukturverordnung (European Market Infrastructure RegulationEMIR) herausgegeben. Beide Leitlinien wird die BaFin in ihrer Aufsichtspraxis anwenden.

Die Leitlinien zu Artikel 33 EMIR dienen dessen gemeinsamer, einheitlicher und konsistenter Anwendung im Zusammenhang mit der Erkennung, Regelung und Vermeidung von Interessenskonflikten. Inhaltlich behandeln die Leitlinien unter anderem die Definition von Interessenskonflikten sowie Anforderungen an organisatorische Vorkehrungen und Verfahren zur Regelung von Interessenskonflikten.

Artikel 41 EMIR regelt die Begrenzung prozyklischer Effekte von Einschussforderungen (Margins) von zentralen Gegenparteien. Die Leitlinien enthalten Vorgaben an zentrale Gegenparteien, deren Umsetzung durch die zuständigen Behörden sichergestellt werden soll und die inhaltlich unter anderem die Bewertung von Prozyklizität und zu veröffentlichende Informationen behandeln.

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