Erscheinung:13.05.2019, Stand:geändert am 08.11.2021 | Thema Verbraucherschutz BaFin warnt vor illegalen Geldsammelstellen
Die BaFin weist Verbraucher auf die Gefahren hin, die von illegalen, nicht-lizenzierten deutschen Geldtransfergesellschaften ausgehen.
Aktuell werden insbesondere Kunden ebenfalls illegaler, nicht-lizenzierter Online-Handelsplattformen für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) und Forex-Handel aufgefordert, ihr Handelskapital auf Konten deutscher Gesellschaften einzuzahlen.
Die BaFin und das Bundeskriminalamt (BKA) hatten bereits vor Geschäften mit diesen nicht-lizenzierten Online-Handelsplattformen gewarnt.
Auch die deutschen Gesellschaften sind Teil eines Geschäftsmodells der organisierten Kriminalität. Sie agieren in international angelegten Strukturen, sodass es kaum möglich ist, der Spur des Geldes zu folgen oder Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen.
Die Gelder werden schwerpunktmäßig ins osteuropäische Ausland weitergeleitet und sind für die Einzahler meist vollständig verloren.
Als Verbraucher können Sie sich vor derartigen Verlusten schützen, indem Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachprüfen, ob das Unternehmen, das Ihnen für den Transfer Ihrer Gelder genannt wird, dort verzeichnet ist. Für das Betreiben des Finanztransfergeschäfts ist eine Erlaubnis der BaFin erforderlich.
Unternehmen gegen deren Geschäftsbetrieb entsprechende Einstellungsanordnungen der BaFin ergangen sind, finden Sie hier:
Arveras UG (haftungsbeschränkt)
Aurum Conparator UG (haftungsbeschränkt)
Crobrum Alerza UG (haftungsbeschränkt)
Coman Handel UG (haftungsbeschränkt)
Cosmo Trading UG (haftungsbeschränkt)
Crowd Capital Technology GmbH i.G.
Davis Consulting and more GmbH
Eglitis IT Servicepoint GmbH i.G.
FAD Berlin Consult UG (haftungsbeschränkt)
Lesterchen UG (haftungsbeschränkt)
MaJa Industrie- und Werksmontage GmbH
Maka Marketing UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Nomura UG (haftungsbeschränkt)
Ozols IT Service Consult GmbH i.G.
Simhaone Handel UG (haftungsbeschränkt) i.G.