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Erscheinung:18.04.2019 | Thema Makroaufsicht Versicherer

Neue Vereinbarung regelt aufsichtliche Zusammenarbeit nach dem Brexit

In Vorbereitung auf den Brexit hat die BaFin am 15. April 2019 eine Vereinbarung (Agreement) mit der britischen Prudential Regulatory Authority (PRA) abgeschlossen. Sie ergänzt das multilaterale Memorandum of Understanding (MoU) der nationalen Versicherungsaufsichtsbehörden der verbleibenden 27 EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA mit den Behörden des Vereinigten Königreichs.

Die neue Vereinbarung stellt sicher, dass Finanzaufsicht und Rechtsaufsicht über diejenigen Unternehmen, die im Aufnahmestaat kein neues Geschäft mehr schreiben, nach dem Brexit während des Übergangszeitraums von 21 Monaten in derselben Weise zwischen den Behörden aufgeteilt sind wie bisher. „Die Position der Versicherten soll sich durch den Brexit nicht verschlechtern“, erläutert BaFin-Exekutivdirektor Dr. Frank Grund. „Durch unsere Vereinbarung mit der PRA stellen wir sicher, dass wir auch in Zukunft unverändert mit den britischen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten können.“

Die Bearbeitung von Beschwerden durch die BaFin soll wie bisher fortgeführt werden. So wird die BaFin Beschwerden über Unternehmen annehmen und bearbeiten, die ihren Sitz im Vereinigten Königreich und Verträge in Deutschland abgeschlossen haben. Im umgekehrten Fall – Beschwerden über deutsche Unternehmen, die einen Vertrag im Vereinigten Königreich abgeschlossen haben, – wird die BaFin innerhalb ihrer rechtlichen Möglichkeiten tätig.

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