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Erscheinung:01.03.2019 | Thema Großkredite Zweite Verordnung zur Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung

Die BaFin hat im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank die Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) angepasst. Diese ist am 27. Februar 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet worden.

Änderungen im Großkredit- und Millionenkreditwesen

Die bereits konsultierten Änderungen der GroMiKV sehen vor, mit Wirkung zum 1. März 2019 die meldetechnischen Vorgaben zur Euro-Evidenz zu streichen, da das gesamte Meldeverfahren zur Euro-Evidenz zwischen den beteiligten Kreditregistern per Ende September 2018 eingestellt wurde. Weiterhin wird durch die Neueinführung der §§ 8 Absatz 4, 16 Absatz 5 GroMiKV der rechtliche Rahmen für die perspektivische Einführung einer elektronischen Stammdateneinreichung geschaffen. Darüber hinaus wurden einige Templates des Millionenkreditmeldewesens aktualisiert.

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