Erscheinung:05.02.2019 | Thema Sanierung/Abwicklung Abwicklung
BaFin konsultiert Rundschreiben zur Meldung von Informationen für die Abwicklungsplanung
Die BaFin hat den Entwurf eines Rundschreibens zur Meldung von Informationen für die Abwicklungsplanung (MIA) zur Konsultation gestellt. Das geplante Rundschreiben richtet sich an alle Institute und Unionsmutterunternehmen unter direkter Verantwortung der BaFin als nationaler Abwicklungsbehörde.
Das geplante Rundschreiben legt dar, dass die BaFin allen Instituten und Unionsmutterunternehmen mitteilt, welche Informationen sie zu übermitteln haben. Solange ein Institut oder Unionsmutterunternehmen keine Unterrichtung erhalten hat, darf es davon ausgehen, dass alle Angaben entbehrlich sind und somit keine Meldebögen und keine weiteren Informationen zu übermitteln sind.
Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 4. März 2019 entgegen.