BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:01.02.2019 | Thema Sanierung/Abwicklung Abwicklung

BaFin konsultiert Rundschreiben zu den Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit eines Bail-in (MaBail-in)

Die BaFin hat den Entwurf eines Rundschreibens zu den Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit eines Bail-in (MaBail-in) zur Konsultation gestellt. Das geplante Rundschreiben richtet sich an alle Institute unter direkter Verantwortung der BaFin als nationale Abwicklungsbehörde, sofern die BaFin die Institute im Rahmen der Abwicklungsplanung darüber informiert hat, dass die MaBail-in zu beachten sind.

Das geplante Rundschreiben umfasst Anforderungen an die Institute im Hinblick auf bereitzustellende Informationen sowie deren technisch-organisatorische Ausstattung. Diese Anforderungen sind notwendige Voraussetzungen für die Implementierung der Abwicklungsinstrumente der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente sowie der Gläubigerbeteiligung gemäß §§ 89 und 90 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) bzw. Artikel 21 und 27 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 zum einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM-VO).

Die im Rundschreiben enthaltenen Anforderungen dienen der zügigen und präzisen Implementierung der genannten Abwicklungsinstrumente.

Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 1. März 2019 entgegen.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback