Erscheinung:08.11.2018 Orientierungshilfe der BaFin zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter
Die BaFin hat auf ihrer Homepage eine Orientierungshilfe zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter veröffentlicht. Darin legen sie und die Deutsche Bundesbank dar, wie sie die Auslagerung an Cloud-Anbieter einschätzen.
Das Merkblatt richtet sich an Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute.
Neue Anforderungen werden in der Orientierungshilfe nicht formuliert. Die Aufsicht skizziert darin vielmehr ihre derzeitige aufsichtliche Praxis in solchen Auslagerungsfällen. Beispielsweise macht sie transparent, wie sie verschiedene Formulierungen in Vertragsklauseln einschätzt. Darüber hinaus wollen BaFin und Deutsche Bundesbank bei den beaufsichtigten Unternehmen ein Problembewusstsein im Umgang mit Cloud-Diensten und den damit verbundenen aufsichtsrechtlichen Anforderungen schaffen (siehe BaFinJournal April 2018). Diese Anforderungen bleiben unberührt.
So darf eine Auslagerung nicht dazu führen, dass die Verantwortung der Geschäftsleiter an den Cloud-Anbieter übertragen wird. Das beaufsichtigte Unternehmen bleibt bei einer Auslagerung dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Bestimmungen, die es beachten muss, eingehalten werden.