Erscheinung:06.06.2018 CFDs und binäre Optionen: Produktinterventionen der ESMA veröffentlicht
Die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA beschlossenen Maßnahmen der Produktintervention sind im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Sie betreffen binäre Optionen und Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) (siehe dazu auch BaFinJournal April 2018).
Vermarktung, Vertrieb und Verkauf binärer Optionen an Privatkunden sind ab dem 2. Juli 2018 verboten. In Bezug auf CFDs gelten ab dem 1. August 2018 Hebelbeschränkungen, automatische Verlustbegrenzungen, ein Nachschusspflichtverbot, Vermarktungsbeschränkungen und eine verpflichtende Risikowarnung.
Die ESMA hat eine Pressemitteilung mit näheren Hinweisen veröffentlicht. Auf ihrer Internetseite hält sie darüber hinaus weitere Informationen wie zugrundeliegende Analysen zu CFDs und binären Optionen und einen Fragen- und Antworten-Katalog zum Herunterladen bereit.