Erscheinung:18.05.2018, Stand:geändert am 22.05.2018 | Thema Bedeutende Stimmrechtsanteile Konsultation zur Stimmrechtsmitteilungsverordnung
Die BaFin hat den Entwurf für eine „Verordnung zur Einführung einer Stimmrechtsmitteilungsverordnung und zur Ergänzung der Gegenpartei-Prüfbescheinigungsverordnung“ zur Konsultation gestellt.
Mit der geplanten Verordnung möchte die BaFin in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium (BMF) die Möglichkeit einführen, Stimmrechtsmitteilungen elektronisch abgeben zu können. Des Weiteren soll die Gegenpartei-Prüfbescheinigungsverordnung um die Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung von Artikel 28 Absatz 1 bis der 3 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 ergänzt werden.