Erscheinung:22.12.2017 Nachhandelstransparenz: BaFin hört zur Gestattung der späteren Veröffentlichung von Geschäften erneut an
Die BaFin hört drei Allgemeinverfügungen zur Gestattung der späteren Veröffentlichung von Geschäften erneut an. Sie plant Änderungen im Vergleich zu den am 17. Oktober 2017 angehörten Fassungen.
Die Allgemeinverfügungen werden jeweils um eine Befristung bis zum 1. Januar 2019 ergänzt. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Verfügungen:
- Allgemeinverfügung zur Gestattung einer späteren Veröffentlichung von Geschäften mit Nichteigenkapitalinstrumente an Handelsplätzen, die durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen betrieben werden, Geschäftszeichen: WA 21-FR 1900-2017/0001
- Allgemeinverfügung zur Gestattung einer späteren Veröffentlichung von OTC-Geschäften mit Nichteigenkapitalinstrumenten durch Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Geschäftszeichen: WA 21-FR 1900-2017/0001
- Allgemeinverfügung zur Gestattung einer späteren Veröffentlichung von Geschäften mit Eigenkapitalinstrumente an Handelsplätzen, die durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen betrieben werden, Geschäftszeichen: WA 21-FR 1900-2017/0001
Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 2. Januar 2018 10:00 Uhr unter der E-Mail-Adresse secondarymarkets@bafin.de entgegen.