Erscheinung:16.11.2016 | Thema Compliance Konsultation: Änderung der MaComp
Die BaFin plant Änderungen am Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp). Einen entsprechenden Vorschlag hat sie zur Konsultation gestellt.
Zum einen beabsichtigt die BaFin, den Abschnitt BT 3.2 der MaComp zu ergänzen, zum anderen den Abschnitt BT 5 teilweise aufzuheben. Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen nimmt sie bis zum 14. Dezember entgegen.