Erscheinung:19.10.2016 | Thema Geldwäschebekämpfung Aktualisierte Information zur Übergangsfrist für das neue Videoidentifizierungsverfahren
Das BaFin-Rundschreiben 4/2016 wurde per Verlautbarung vom 11. Juli 2016 bis zum Jahresende 2016 ausgesetzt. Aktuell wird an der konkreten Ausgestaltung von adäquaten und praxistauglichen Sicherheitsanforderungen an das Videoidentifizierungsverfahren gearbeitet.
Es ist beabsichtigt, hierzu ein neues BaFin-Rundschreiben zu Jahresbeginn 2017 zu veröffentlichen und eine angemessene Übergangsfrist bis ins zweite Quartal 2017 vorzusehen. Bis zum In-Kraft-Setzen dieses neuen Standards bleibt das Rundschreiben 04/2016 (GW) ausgesetzt und das Rundschreiben 1/2014 gilt insoweit fort. Dadurch wird vermieden, dass innerhalb kurzer Zeit zwei Mal eine Anpassung an einen neuen Standard erfolgen muss.