Erscheinung:16.10.2015 Rekalibrierung der Zinszusatzreserve bzw. der Zinsverstärkung
Aufgrund der anhaltend niedrigen Zinsen nehmen die Belastungen für die Lebensversicherer im Hinblick auf den Aufbau der Zinszusatzreserve für den Neubestand und die Dotierung der Zinsverstärkung der Deckungsrückstellung für den Altbestand weiter zu.
Die BaFin nutzt daher die Spielräume auf untergesetzlicher Ebene aus, um den Lebensversicherern den Aufbau der Zinszusatzreserve sowie die Dotierung der Zinsverstärkung zu erleichtern: Bereits für das laufende Jahr räumt sie ihnen die Möglichkeit ein, bei der Berechnung Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten realitätsnäher zu berücksichtigen.
Für den Altbestand müssen die Versicherer bei der BaFin eine Genehmigung entsprechender Änderungen des Geschäftsplans beantragen. Für den Neubestand hat der Verantwortliche Aktuar in seinem Erläuterungsbericht zu begründen, warum der gewählte Ansatz zur Ermittlung der Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten angemessen ist.