Erscheinung:24.01.2014 BaFin-Umfrage: SEPA setzt sich auch bei Lastschriften durch
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Ende letzten Jahres bei allen deutschen Zahlungsdienstleistern eine zweite Umfrage zu SEPA (Single Euro Payments Area – einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) durchgeführt, deren Ergebnisse nun vorliegen. Im Fokus der Umfrage, an der insgesamt 1.773 Zahlungsdienstleister teilnahmen, stand der Lastschriftverkehr.
Das Ergebnis: 90 % der Banken, die Lastschriften annehmen, wissen, wie weit die Kunden mit der Umstellung auf SEPA sind. Noch im Sommer 2013 hatte die erste SEPA-Umfrage der BaFin ein anderes Bild ergeben: Damals wurde festgestellt, dass die Institute zu wenig über die Vorbereitungen ihrer Kunden informiert sind, die Lastschriften einreichen. Die BaFin führt das positive Ergebnis der zweiten Umfrage auf das Engagement der Banken zurück, die die Lastschrifteinreicher unter ihren Kunden auf die Umsetzung von SEPA ansprechen.
Die Umfrage ergab zudem, dass es in Deutschland rund 1,7 Mio. Lastschrifteinreicher gibt. Laut Zahlen der Deutschen Bundesbank wurden bis zum 19. Dezember 2013 1,25 Mio. Gläubiger-IDs beantragt. Dies entspricht mehr als 74 % aller Lastschrifteinreicher.
Lediglich 46 % aller Lastschrifteinreicher in Deutschland lassen überhaupt monatlich oder häufiger Lastschriften einziehen. Die verbleibenden 54 %, die seltener als monatlich einziehen lassen (meist quartalsweise oder jährlich), können folglich nicht unmittelbar im Februar 2014 wegen SEPA in Liquiditätsengpässe geraten.
90 % aller abgewickelten Lastschriften entfallen auf rund 303.000 Lastschrifteinreicher. Somit verursachen 18 % aller Lastschrifteinreicher – die Gruppe der so genannten Großkunden – das Gros des abgewickelten Lastschriftenvolumens. Die Banken sollten dieser Kundengruppe daher besondere Aufmerksamkeit widmen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass etwa 31.000 bzw. 10 % der Großkunden im November 2013 ausschließlich SEPA-Lastschriften eingereicht haben.
Am 9. Januar 2014 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Änderung der SEPA-Verordnung veröffentlicht. Danach soll die SEPA-Umstellung zwar weiterhin bis zum 1. Februar 2014 erfolgen. Zahlungsdienstleistern wird jedoch gestattet, bis zum 1. August 2014 Überweisungen und Lastschriften auch dann auszuführen, wenn sie nicht im SEPA-Format eingereicht werden. Da auch nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission weiterhin die offizielle Frist für die SEPA-Umstellung zum 1. Februar 2014 gilt, sollte das Engagement für die verbleibende Zeit unbedingt aufrechterhalten werden, um die fristgerechte SEPA-Umstellung sicherzustellen. Dem Vorschlag der Kommission, bis zum 1. August 2014 von Sanktionen abzusehen, wird die BaFin nachkommen.
Hintergrund:
Aufgrund europarechtlicher Vorgaben in der SEPA-Verordnung (Verordnung Nr. 260/2012) sollen ab dem 1. Februar 2014 Überweisungen und Lastschriften grundsätzlich nur noch im SEPA-Format ausgeführt werden. Damit soll ein EU-weit integrierter Markt für elektronische Zahlungen in Euro geschaffen werden. Bei den Lastschriften (10,51 % im 4. Quartal 2013) verlief die SEPA-Umstellung in Deutschland bislang schleppender als bei den Überweisungen (33,15 % im 4. Quartal 2013). Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass viele Lastschrifteinreicher auf die so genannte COR1-Lastschrift (eine Lastschrift mit verkürzter Vorlagefrist von einem Geschäftstag) gewartet haben, die technisch in der Breite erst seit November 2013 verfügbar ist. Auch gilt für die Lastschrifteinreicher, die das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) nutzen, eine Übergangsfrist bis zum 1. Februar 2016. Das ELV macht einen beachtlichen Anteil am Gesamtvolumen des Lastschriftverkehrs in Deutschland aus. Einzelhändler, die ihren Kunden ELV als Zahlung anbieten, können somit noch zwei Jahre länger Lastschriften im Altformat bei ihrer Bank einreichen.