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Erscheinung:04.12.2018 | Thema Maßnahmen Pensionskasse der Caritas VVaG: BaFin untersagt Neugeschäft

Die BaFin hat mit Bescheid vom 11. Mai 2018 der Pensionskasse der Caritas VVaG das Neugeschäft untersagt. Das Unternehmen kann gegenwärtig die Solvabilitätskapitalanforderung nicht erfüllen und hat einen Sanierungsplan zur Beseitigung der Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung vorgelegt, der aus Sicht der BaFin unzureichend ist.

Der Pensionskasse wurde untersagt, neue Versicherungsverträge abzuschließen, bestehende Versicherungsverträge zu erhöhen oder weitere Personen in die Pensionskasse als Versorgungsberechtigte aufzunehmen. Ausgenommen hiervon sind (a) Verträge mit ausgleichsberechtigten Personen aus einer internen Versorgung nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG), (b) oszillierende Beiträge im Rahmen von bestehenden Versicherungsverträgen sowie (c) bis zum Datum des Zugangs der Anordnung vertraglich vereinbarte dynamische Erhöhungen im Rahmen von bestehenden Versicherungsverträgen.

Der Widerspruchsbescheid ist mit Ablauf des 26. Oktober 2018 bestandskräftig geworden

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