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Erscheinung:29.04.2024 | Thema Bilanzkontrolle Bekanntmachung zur Gateway Real Estate AG: Bilanzkontrolle des verkürzten Abschlusses zum 30. Juni 2023 und des zugehörigen Zwischenlageberichts

Bekanntmachung der Prüfungsanordnung vom 16. April 2024 gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 5 Nummer 6 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) (Anlassprüfung) gegenüber der Gateway Real Estate AG für den verkürzten Abschluss zum Abschlussstichtag 30. Juni 2023 und den zugehörigen Zwischenlagebericht (Bekanntmachung nach § 107 Absatz 1 Satz 6 WpHG)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 16. April 2024 eine Prüfung des veröffentlichten verkürzten Abschlusses zum Abschlussstichtag 30. Juni 2023 und des zugehörigen Zwischenlageberichts der Gateway Real Estate AG gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 5 Nummer 6 WpHG angeordnet.

Grund für die Anordnung sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine als Finanzinvestition im Sinne des IAS 40 gehaltene und zum 30. Juni 2023 in Höhe von rund 141,5 Millionen Euro bewertete Liegenschaft möglicherweise in wesentlichem Umfang überbewertet ist.

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