Erscheinung:06.05.2024 | Thema Bilanzkontrolle Bekanntmachung zur NFON AG: Fehlerbekanntmachung für den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat im Zuge ihrer Prüfung festgestellt, dass der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021 der NFON AG, München, gemäß § 109 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) fehlerhaft ist. Die Bekanntmachung erfolgt nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG.
Es wird festgestellt, dass der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021 der NFON AG, München, gemäß § 109 Absatz 1 Satz 1 WpHG fehlerhaft ist:
Die Gesellschaft berichtete nicht zutreffend über die wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess. Trotz bestehender Vorbehalte berichtete sie über ein stringentes internes Kontrollsystem, das sowohl die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung als auch die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Bestimmungen sichert.
Dies verstößt gegen § 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch, wonach im Konzernlagebericht auf die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess einzugehen ist. Aussagen zur Effektivität des Systems sind hier zwar nicht erforderlich. Wenn aber entsprechende Angaben gemacht werden, dürfen diese nicht einseitig sein, sondern müssen auf alle wesentlichen Aspekte eingehen. Auch freiwillige Ausführungen dürfen keinen falschen Eindruck vermitteln.