BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:09.04.2020 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Geldbußen fest

Die BaFin hat gegen ein Finanzdienstleistungsinstitut i. S. d. § 1 Abs. 1a des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) mit Bescheid vom 09.10.2019 auf Grundlage des § 56 Abs. 2 Nr. 11 lit. a) KWG vier Bußgelder in Höhe von insgesamt 6.000,- EUR und auf Grundlage des § 56 Abs. 2 Nr. 11 lit. b) KWG zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt 3.500,- EUR festgesetzt.

Der Bescheid ist seit dem 29.10.2019 rechtskräftig.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback