Erscheinung:11.04.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung: Geschäftsleiter – BaFin spricht Verwarnung aus
Die BaFin hat am 5. Februar 2024 einen Geschäftsleiter eines Kreditinstituts wegen Verstößen gegen § 25a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) und § 81 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 80 Absatz 1 des Gesetzes über den Wertpapierhandel (WpHG) verwarnt.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG.
Der Bescheid ist seit dem 6. März 2024 bestandskräftig.