BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:11.04.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung: Geschäftsleiter – BaFin spricht Verwarnung aus

Die BaFin hat am 5. Februar 2024 einen Geschäftsleiter eines Kreditinstituts wegen Verstößen gegen § 25a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) und § 81 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 80 Absatz 1 des Gesetzes über den Wertpapierhandel (WpHG) verwarnt.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG.

Der Bescheid ist seit dem 6. März 2024 bestandskräftig.

Zur Meldung wechseln

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback