Erscheinung:02.06.2023 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Geldbuße gegen Factoringinstitut fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat eine Geldbuße in Höhe von 4.000 Euro gegen ein Factoringinstitut festgesetzt. Der Grund dafür: Das Institut hatte Änderungen in den Beteiligungsverhältnissen am Institut nicht angezeigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zum Hintergrund: Nach dem Kreditwesengesetz (KWG) müssen Institute der Deutschen Bundesbank und der BaFin unter anderem wesentliche Änderungen an bedeutenden Beteiligungen am eigenen Institut unverzüglich anzeigen (vgl. § 24 Absatz 1 Nr. 10 KWG). Hierdurch soll – in Ergänzung zu den Anzeigepflichten von Inhabern oder Erwerbsinteressierten (vgl. § 2c KWG) – sichergestellt werden, dass die Aufsicht stets korrekt über die bedeutenden Beteiligungen an den von ihr beaufsichtigten Instituten informiert ist.
Bekanntmachung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen ein Factoringinstitut mit Bescheid vom 7. Februar 2023 auf Grundlage des § 56 Absatz 2 Nr. 1 lit. h) Kreditwesengesetz (KWG) in der Fassung des Artikels 14 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (Bundesgesetzblatt I, Seite 1568) Bußgelder in Höhe von 4.000 Euro festgesetzt.
Der Bescheid ist seit dem 3. März 2023 rechtskräftig.