BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:10.11.2022 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Bußgelder fest

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen ein Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des § 1 Absatz 1a des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG) mit Bescheid vom 24. August 2022 auf Grundlage des § 56 Absatz 2 Nr. 11 lit. b) KWG in der Fassung des Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Mai 2022 (Bundesgesetzblatt I Seite 754) zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt 15.000 Euro festgesetzt.

Der Bescheid ist seit dem 6. September 2022 rechtskräftig.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback